Regulierte Pensionskassen haben ein oder mehrere Trägerunternehmen. Das bzw. die Trägerunternehmen oder ihre Rechtsvorgänger haben die Pensionskasse in der Regel errichtet. Bei einer Pensionskasse versichert sind jedoch regelmäßig nicht nur Arbeitnehmer des bzw. der Trägerunternehmen. Vielmehr wird gemäß der Satzung von regulierten Pensionskassen in der Regel bestimmt, dass auch Unternehmen, die dem Konzern des Trägerunternehmens angehören, die Möglichkeit haben, ihre Mitarbeiter über die Pensionskasse zu versichern. Darüber hinaus ist in Pensionskassensatzungen meistens vorgesehen, dass auch nach Veräußerung eines Unternehmens oder Unternehmensteils aus dem Konzern eine weitere Beteiligung dieses Unternehmens an der Kasse unter bestimmten Voraussetzungen möglich bleibt. Mit solchen „Beteiligungsunternehmen“ kann die Pensionskasse einen rein schuldrechtlichen Vertrag schließen, eine sogenannte Beteiligungsvereinbarung. In einer solchen Beteiligungsvereinbarung verpflichtet sich das Beteiligungsunternehmen, die Satzung zu beachten und die satzungsmäßigen finanziellen Leistungen zu erbringen.

Ähnliche Beiträge: