Rechtsanwalt Dr. Heiner Heldt

Dr. Heiner Heldt ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt verantwortlich für das Dezernat „Gewerblicher Rechtsschutz“ bei der Kanzlei Heldt Zülch. Er ist vornehmlich in den Bereichen Marken, Wettbewerb, Design und Urheberrecht tätig.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Markenrecht. Hier berät er Unternehmer bei der strategischen Entwicklung eines Markenportfolios. Die Beratung beginnt mit Einschätzungen zur markenrechtlichen Schutzfähigkeit eines Zeichens und der Durchführung von Markenkollisionsrecherchen. Sie setzt sich fort in der Anmeldung einer Marke im In- und Ausland und der Einführung des Produktes auf dem Markt. Für die Durchführung von Widerspruchsverfahren in Markenangelegenheiten steht Ihnen Dr. Heldt als erfahrener Anwalt zur Seite.

Bei seiner Beratung in urheberrechtlichen Belangen ist insbesondere seine Tätigkeit im Bereich des Fotorechts hervorzuheben. Hier vertritt er Fotografen nicht nur bei der Verhandlung von Verträgen, sondern auch bei Streitigkeiten über Lizenz- und Nutzungsfragen.

In Konfliktfällen vertritt er seine Mandantin außergerichtlich, aber auch vor Gericht. Hierzu kann Dr. Heldt auf seine Erfahrung aus einer Vielzahl von bundesweit geführten Prozessen zurückgreifen.

Beruflicher Werdegang:

  • 2004 Anwaltsstation in Brüssel bei der Kanzlei Kemmler, Rapp, Böhlke
  • 2005 – 2009 tätig als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Dr. Heldt & Kollegen
  • Seit 2009 Partner und Mitbegründer von Heldt Zülch
  • 2015 Promotion zum Know-How Schutz

 Ausbildung:

  • Rechtswissenschaftliches Studium in Hamburg, Münster und Innsbruck
  • Master-of-law (LL.M.) an der University of Wales/Cardiff
  • Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf

 Sonstiges:

  • Mitglied im Hamburgischen Anwaltsverein
  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)