Urheberrecht

Die komplexe Materie des Urheberrechts gewinnt im Informationszeitalter immer weiter an Bedeutung. Aufgrund des schnellen und oftmals unkomplizierten Austausches von Informationen steigt die – häufig unzulässige – Verbreitung von Werken, die einem Urheberrecht zugänglich sind, rasant an.

Schutzumfang des Urheberrechts

Das Urheberrecht regelt und schützt den Umgang mit persönlichen geistigen Schöpfungen, die man unter dem Begriff der „Werke“ zusammenfasst. Erfasst sind Werke aus Literatur, Wissenschaft, Musik und Kunst – den sogenannten „Bildenden Künsten“. Weiterhin sind Werke in den Bereichen  Foto, Internet, Webdesign, Bilder und einer Vielzahl weiterer Bereiche erfasst. Für Computerprogramme gelten gesonderte Regelungen im Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Urheber als Mandanten

Wir unterstützen Sie bei der Verwertung Ihrer Werke. Die Anfertigung und Überprüfung von Verträgen fällt ebenso in unseren Tätigkeitsbereich wie das Aushandeln von Lizenzverträgen. In der Auseinandersetzung mit Wahrnehmungsgesellschaften, (Musik-)Verlagen, Labels und Veranstaltern können wir Ihre Interessen aufgrund unserer Erfahrung bestmöglich vertreten. Und auch bei der Verletzung Ihrer Urheberrechte stehen wir Ihnen zur Seite.

Vertretung bei der Verletzung von Urheberrechten

Gerade die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) im Internet, d.h., die (meist auch unbewusst erfolgte) Übernahme von fremden Texten, Fotos, Abbildungen, und auch Musik kann Abmahnungen des Rechteinhabers nach sich ziehen. Das stellt betroffene Unternehmen und Privatpersonen zunächst vor scheinbar alternativlose Zwänge (die zudem mit einem hohen Kostenvolumen und -risiko verbunden sind). Wir vertreten Sie in solchen Fällen, beraten Sie und suchen mit Ihnen nach einer auch für Sie annehmbaren außergerichtlichen Lösung. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, stehen wir an Ihrer Seite und vertreten Ihre Rechte mit Nachdruck.

Treten Sie gerne dazu mit uns unverbindlich in Kontakt, damit wir ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren können.