Gemäß § 1b Abs. 3 S. 1 BetrAVG wird eine Pensionskasse definiert als rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Bei einer Pensionskasse handelt es sich gemäß § 118a VAG um ein rechtlich selbstständiges Lebensversicherungsunternehmen. Zu differenzieren ist zwischen deregulierten Pensionskassen (dies sind in der Regel von Lebensversicherungsunternehmen gegründete sog. Wettbewerbspensionskassen) und regulierten Pensionskassen (in der Regel Firmenpensionskassen). Bei letzteren umfasst die Versicherungsaufsicht den gesamten Geschäftsbetrieb. Zudem müssen die regulierten Pensionskassen die Höchstzinsvorschriften des § 65 Abs. 1 VAG im Gegensatz zu den deregulierten Pensionskassen nicht beachten.

Ähnliche Beiträge: