Ob bzw. wie sich Altersteilzeit bei einer dienstzeitabhängigen Versorgung auf die Höhe des Anspruchs auf Betriebsrente auswirkt, ist durch Auslegung der Versorgungsordnung zu ermitteln. Grundsätzlich wirksam ist eine Regelung, nach welcher die Altersteilzeit bei der Ermittlung eines auf die gesamte Beschäftigungszeit bezogenen Teilzeitfaktors Berücksichtigung findet (BAG, Urteil vom 21.01.2020 – 3 AZR 565/18).
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