Der Begriff „pay and forget“ wird oftmals im Zusammenhang mit im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zum 1.1.2018 eingeführten reinen Beitragszusagen verwendet. Danach ist der Arbeitgeber nur zur Zahlung des Versorgungsbeitrags verpflichtet und unterliegt grundsätzlich keinen Haftungsrisiken. Der Begriff „pay and forget“ soll ausdrücken, dass der Arbeitgeber nur den Versorgungsbeitrag zu zahlen hat und sich ansonsten keine Sorgen machen muss.