Der Begriff Policenmodell beschreibt eine Vorgehensweise beim Abschluss eines Versicherungsvertrags, welche bis zu der zum 01.08.2008 in Kraft getretenen VVG-Reform praktiziert wurde. Beim Policenmodell hat der Versicherungsnehmer die Unterlagen zum Versicherungsvertrag (insbesondere die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen gemäß § 10a VAG a. F.) nicht bereits bei Antragstellung erhalten, sondern erst mit der Übersendung des Versicherungsscheins (Police). Dem Versicherungsnehmer stand allerdings ein Widerspruchsrecht zu. Die Widerspruchsfrist von 14 Tagen bzw. 30 Tagen wurde mit Übersendung aller Unterlagen und einer ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung in Gang gesetzt. Seit dem Jahr 2008 ist der Abschluss des Versicherungsvertrags im Wege des Policenmodells nicht mehr möglich. Grund hierfür ist die zum 01.01.2008 eingeführte Regelung in § 7 Abs. 1 VVG. Danach hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Antragstellung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformationen zur Verfügung zu stellen. Mit der Gesetzesänderung zum 01.01.2008 hat das sogenannte Antragsmodell das Policenmodell als häufigste Vorgehensweise beim Abschluss eines Versicherungsvertrags abgelöst.

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