Die Pensionskasse der Caritas, Schwestergesellschaft der Kölner Pensionskasse, ist eine regulierte Pensionskasse im Sinne von § 233 VAG. Die Pensionskasse der Caritas hat angekündigt, aufgrund eines Fehlbetrags in der Bilanz Leistungskürzungen vorzunehmen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Pensionskasse der Caritas die Erlaubnis zum Betrieb des Geschäfts entzogen, weil die Mindestkapitalanforderungen nicht erfüllt seien und auch kein hinreichender Finanzierungsplan zur Beseitigung der Unterdeckung vorgelegt worden sei.

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