Die nachgelagerte Besteuerung ist ein steuerliches Prinzip, das im Alterseinkünftegesetz verankert ist. Es besagt, dass Beiträge zur Altersvorsorge während der Erwerbsphase – etwa zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu Pensionskassen oder zur Basisrente („Rürup-Rente“) – steuerlich ganz oder teilweise freigestellt sind. Besteuert werden die daraus resultierenden Rentenzahlungen erst im Zeitpunkt ihres Zuflusses im Alter. Ziel dieses Prinzips ist es, die steuerliche Belastung lebenszeitgerecht zu verteilen und die Erwerbsphase steuerlich zu entlasten. Dieses System steht im Gegensatz zur vorgelagerten Besteuerung, bei der Beiträge aus versteuertem Einkommen geleistet werden und spätere Leistungen steuerfrei sind.
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