Der Zielversorgungsträger ist der Versorgungsträger, bei dem im Rahmen einer externen Teilung im Versorgungsausgleichsverfahren eine neue betriebliche Altersversorgung für den ausgleichsberechtigten Ehegatten eingerichtet wird. Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann diesen Träger grundsätzlich selbst wählen. Voraussetzung ist, dass der gewählte Zielversorgungsträger bereit ist, die Versorgung zu übernehmen und eine entsprechende Versorgungszusage zu erteilen. Häufig handelt es sich dabei um eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds. Die externe Teilung wird damit zwischen dem Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten und dem neuen Zielversorgungsträger durchgeführt.
Ähnliche Beiträge:
- Der neue Versorgungsausgleich und seine Auswirkung auf die betriebliche Altersversorgung – ein kurzer Überblick
- Die Versorgungsordnung zur betrieblichen Altersversorgung
- Anruf des Maklers bei privater Immobilien-Anzeige
- Arbeitgeber-Reputation – Löschung negativer Bewertungen bzw. Ausstieg aus kununu –
- Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie