Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Zuwendung an einen Gesellschafter, welche unzulässigerweise steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht worden ist und folglich eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung in der Steuerbilanz zur Folge hat. Die verdeckte Gewinnausschüttung wird dadurch korrigiert, dass die unerlaubte Zuwendung dem Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft außerhalb der Steuerbilanz wieder hinzugerechnet wird.