Im Versorgungsausgleichsverfahren ist der Kapitalwert der versicherungsmathematisch ermittelte Gegenwartswert eines künftigen Versorgungsanrechts. Bei kapitalgedeckten Versorgungen (z. B. Direktzusagen oder Unterstützungskassen) wird er im Rahmen des Versorgungsausgleichs häufig als Grundlage für die Ermittlung des Ausgleichswerts herangezogen, insbesondere bei externer Teilung. Der Kapitalwert basiert auf biometrischen Rechnungsgrundlagen, einem Rechnungszins und ggf. Rückstellungsvorgaben. Er bildet die finanzielle Belastung ab, die durch das Anrecht entsteht.
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