Das Deckungsbeitragsverfahren ist ein von regulierten Pensionskassen angewandtes Finanzierungsverfahren. Bei dem Deckungsbeitragsverfahren wird ein Vergleich vorgenommen – zwischen der Summe der Barwerte der künftigen Versicherungsleistungen und dem Nettovermögen der Pensionskasse. Die Differenz ergibt die Bemessungsgrundlage für den für die Zukunft maßgeblichen Deckungsbeitrag.

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