Bisex-Tarife sind geschlechtsspezifische Rentenversicherungstarife, bei denen u. a. das Geschlecht der versicherten Person berücksichtigt wird. Bei Rentenversicherungen, die auf Bisex-Tarifen beruhen, sind die Rentenleistungen bei der Versicherung einer Frau niedriger als bei der Versicherung eines Mannes (bei ansonsten gleichem Eintrittsalter und gleichem Versicherungsbeitrag). Grund hierfür ist die statistisch längere Lebenswahrscheinlichkeit von Frauen. Mit Urteil vom 01.03.2011 hat der EuGH sinngemäß entschieden, dass privatrechtliche Versicherungsverträge ab dem 21.12.2012 keine Bisex-Tarife mehr enthalten dürfen (Rechtssache „Test-Achats“, Az. C-236/09).

siehe auch Unisex-Tarif

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