Mit Vorruhestandsregelungen vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei (in der Regel teilweiser) Weiterzahlung des Gehalts bis zur Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente. Dieses weiter gezahlte Gehalt wird als Vorruhestandsgeld bezeichnet. Vorruhestandsgeld ist keine betriebliche Altersversorgung. Die Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes finden daher keine Anwendung.