Durch eine Verpfändungsvereinbarung (auch Pfandrechtsvereinbarung, Sicherungsverpfändung) bestellt ein Arbeitgeber oder eine Unterstützungskasse zugunsten eines Versorgungsberechtigten (z. B. Arbeitnehmer, Gesellschafter‑Geschäftsführer) ein Pfandrecht an seinen Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung. Zweck ist die Sicherung von Versorgungsansprüchen gegen das Insolvenzrisiko des Arbeitgebers bzw. der Unterstützungskasse.
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