Eine unechte Rückdeckungsversicherung (auch als Keyman-Versicherung bezeichnet) ist eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Versicherung auf das Leben, die Invalidität oder das Ausscheiden eines Arbeitnehmers (oft Führungskraft oder Schlüsselperson), um finanzielle Mittel für den Ersatz, die Einarbeitung oder für sonstige betriebliche Aufwendungen im Versicherungsfall zu erhalten. Sie unterscheidet sich von der klassischen Rückdeckungsversicherung, da keine arbeitsrechtliche Versorgungszusage zugunsten des Arbeitnehmers besteht.

Wesentliche Merkmale:

  • Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist ausschließlich der Arbeitgeber.
  • Der Arbeitnehmer ist lediglich versicherte Person, ohne eigene Leistungsrechte.

Der Zweck liegt in der Absicherung betrieblicher Risiken, nicht in der Versorgung des Arbeitnehmers.

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