In Rechtsprechung und Fachliteratur zur betrieblichen Altersversorgung wird oft der Begriff Dotierungsrahmen verwendet. Damit ist die Höhe der zukünftigen finanziellen Belastung des Arbeitgebers aus der Versorgungszusage gemeint. Bei der Ermittlung des Dotierungsrahmens sind u. a. der Rechnungszins, die Erlebens-, Verheiratungs-, und Invaliditätswahrscheinlichkeit der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer, die Fluktuation und die voraussichtliche Gehaltsentwicklung im Unternehmen sowie die erwartete Rentenanpassung zu berücksichtigen.
Ähnliche Beiträge:
- Betriebliche Altersversorgung: Anpassung von Betriebsrenten
- Die Versorgungsordnung zur betrieblichen Altersversorgung
- Die Rentnergesellschaft – ein kurzer Überblick
- bAV: Bis wann kann eine Rentenanpassung nachträglich geltend gemacht werden?
- BAG-Urteil zu den Auswirkungen der Rente ab 67 auf die betriebliche Altersversorgung