Die Teilungsordnung ist eine vom Versorgungsträger vorgegebene Regelung, in welcher bestimmt ist, wie Versorgungsanrechte im Rahmen des Versorgungsausgleichs geteilt werden. In einer Teilungsordnung wird insbesondere festgelegt, ob bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen eine externe Teilung durchgeführt wird.
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