Abmahnung Kornmeier und Partner (Rechtsanwälte): David Guetta – Titanium (feat. Sia)

Auch im Jahr 2012 versenden die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner Abmahnungen. Diese aktuelle Abmahnung wegen Filesharing betrifft das Lied „Titanium (feat. Sia)“ von David Guetta. Von Kornmeier und Partner wird EMI Music Germany GmbH & Co. KG als Inhaber der Nutzungsrechte angegeben. Auch das Lied von „David Guetta – Nothing but the Beat“ wird abgemahnt. Mehr lesen

Verkürzung der Elternzeit zwecks Mutterschaftsurlaubs

§ 16 Abs. 3 Satz 3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) verbietet in Elternzeit befindlichen Müttern, die ein weiteres Kind erwarten, ihre Elternzeit vorzeitig zu beenden, um Mutterschaftsgeld in Anspruch zu nehmen. Diese Vorschrift stellt jedoch einen Verstoß gegen Richtlinien der Europäischen Union dar und ist daher nicht anzuwenden. Mehr lesen

Die Rentnergesellschaft – ein kurzer Überblick

Hat der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung in Form einer unmittelbaren Versorgungszusage erteilt, ist er gesetzlich verpflichtet, in seiner Bilanz entsprechende Pensionsrückstellungen zu bilden. Diese Pensionsrückstellungen werden von vielen Unternehmen als „störend“ empfunden – gerade im Hinblick auf die steigende Bedeutung der Unternehmensbewertungen durch Rating-Agenturen. Ein Mittel zur Bereinigung des Bilanzbildes ist die Gründung einer sog. Rentnergesellschaft. Mehr lesen

Abmahnung Rasch: Rihanna feat. Calvin Harris – We Found Love

Die Kanzlei Rasch mahnt weiterhin wegen der Verbreitung von Musik-Titeln der Universal Music GmbH ab. Aktuell wird von Rasch der Titel von Rihanna feat. Calvin Harris – We Found Love abgemahnt.

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Verlängerung der Elternzeit – Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich?

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) muss der Arbeitnehmer verbindlich erklären, für welchen Zeitraum innerhalb von 2 Jahren er Elternzeit nimmt. Die vom Arbeitnehmer erklärte Elternzeit kann grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängert werden (§ 16 Abs. 3 Satz 1 BEEG). Nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers eine Verlängerung verlangen (§ 16 Abs. 3 Satz 4 BEEG). Mehr lesen

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