Urheberrecht

Die komplexe Materie des Urheberrechts gewinnt im Informationszeitalter immer weiter an Bedeutung. Aufgrund des schnellen und oftmals unkomplizierten Austauschs von Informationen steigt die – unzulässige – Verbreitung von Werken, die einem Urheberrecht zugänglich sind.

Das Urheberrecht regelt und schützt den Umgang mit persönlichen geistigen Schöpfungen, die man unter dem Begriff der „Werke“ zusammenfasst. Erfasst sind Werke aus Literatur, Wissenschaft, Musik und Kunst – den sogenannten „Bildenden Künsten“. Weiterhin sind Werke in den Bereichen Webdesign, Foto, Internet, Bilder und einer Vielzahl weiterer Bereiche erfasst. Für Computerprogramme gelten gesonderte Regelung im Urheberrechtsgesetzt (UrhG).

Wir unterstützen Sie bei der Verwertung Ihrer Werke. Die Anfertigung und Überprüfung von Verträgen fällt ebenso in unseren Tätigkeitsbereich wie das Aushandeln von Lizenzverträgen. Bei einer Verletzung Ihrer Rechte vertreten wir Sie gegenüber dem Verletzer. Wir setzen Ihre Ansprüche dem Verletzer gegenüber durch, indem wir Ihre Rechte gerichtlich und außergerichtlich wahrnehmen. Treten Sie mit uns unverbindlich in Kontakt, damit wir ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren können.