Eine Rentnergesellschaft entsteht, wenn die gegenüber Betriebsrentnern bestehenden Pensionsverpflichtungen auf eine andere, nur zum Zwecke der Abwicklung von Versorgungsverpflichtungen gegründete bzw. bereits bestehende Gesellschaft ausgegliedert werden. Für einen ausführlicheren Überblick zur Rentnergesellschaft siehe den Artikel „Die Rentnergesellschaft – ein kurzer Überblick“.