Für die Registrierung und die Bekanntheit Ihrer Marke haben Sie einen erheblichen Aufwand betrieben: Zunächst mussten Sie kreativ sein, um ein eigenes Markenzeichen zu erstellen. Dieses Markenzeichen durfte im Markt nicht vorhanden, sondern frei verfügbar sein. Nachdem dieser Punkt sichergestellt war, haben Sie Ihr Markenzeichen registrieren lassen. Für die Registrierung hatten Sie einen nicht unerheblichen Kostenaufwand. Möglicherweise sind Sie im Anmeldeverfahren auf Widersprüche gestoßen, die Sie erst aus der Welt schaffen mussten. Nach der Registrierung der Marke haben Sie Ihr Markenzeichen auf dem Markt etabliert. Sie haben Werbung betrieben und Marketingmaßnahmen durchgeführt. Inzwischen ist Ihr Markenzeichen bekannt. Nicht nur Ihre Kunden erkennen hinter Ihrer Marke Qualität, sondern generell sind Sie im Markt bekannt.

Ihre Marke wird ohne Nutzungsrecht verwendet?

Nun tritt ein Wettbewerber auf dem Markt auf. Er verwendet das identische oder ein sehr ähnliches Zeichen, das Sie als Marke registriert und aufgebaut haben. Die Arbeit, die Sie in den Aufbau Ihrer Marke investiert haben, hat der Wettbewerber nicht gehabt. Möglicherweise profitiert er sogar in sehr erheblichem Umfang von dem guten Ruf, der Ihrer Marke anhaftet.
Dies wäre eine Situation, in welcher Sie gegen eine Markenrechtsverletzung vorgehen sollten. Denn Sie haben Ihre Marke registriert, damit Ihnen das exklusive Recht an ihr zusteht. Sie können entscheiden, ob und wer die für die Marke geschützten Waren und Dienstleistungen mit der Marke kennzeichnet. Vermeiden Sie, dass Dritte Ihnen dieses Recht aus der Hand nehmen, indem sie den Markt über die Herkunft ihrer Produkte täuschen.

Erste Maßnahmen

Was sollten Sie unternehmen, wenn Sie feststellen, dass Ihre Marke verletzt wird? Zunächst sollte der Verstoß festgehalten und dokumentiert werden. Eine Webseite oder ein Angebot im Internet können ausgedruckt werden. Der Ausdruck sollte möglichst das Datum und die Webseite (URL) benennen. Es sollte auch darüber nachgedacht werden, einen Probekauf durchzuführen. Das gilt sowohl für eine im Internet aufgefundene Verletzung, als auch für eine Verletzung im stationären Handel. Im stationären Handel sollte bereits die Warenpräsentation im Ladengeschäft dokumentiert werden. Soweit es rechtlich erlaubt ist, kann dies durch eine Fotografie geschehen. Andernfalls sollte ein Dritter als Testkäufer auftreten. Er sollte sich genau notieren, wann und wo er das Produkt gesehen und erworben hat. Außerdem muss der Kassenzettel aufbewahrt werden.

Handeln Sie zeitnah

In dem Moment, in welchem Sie die Markenverletzung feststellen, beginnen bestimmte Fristen zu laufen. Dazu gehört unter anderem die Frist für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung gegen den Verletzer. Aufgrund eines erfolgreichen Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung untersagt das Gericht dem Verletzer die weitere Nutzung Ihrer Marke. Die Gerichte entscheiden über den Erlass der einstweiligen Verfügung meist innerhalb weniger Tage. Denn das Gericht weiß, wie dringend es Ihnen ist, dass die Markenverletzung eingestellt wird. Wenn Sie sich aber Zeit lassen mit dem Vorgehen gegen den Verletzer, dann signalisieren Sie dem Gericht möglicherweise, dass es Ihnen eben nicht dringend ist, gegen den Verletzer vorzugehen. Aus diesem Grund kann das Gericht sich weigern, die einstweilige Verfügung zu erlassen. Die Beratung über die Möglichkeiten, Chancen und Risiken eines Vorgehens gegen den Verletzer durch einen Rechtsanwalt sollte daher zeitnah erfolgen.

Eine Verteidigung Ihrer Marke ist dringend notwendig. Und zwar nicht nur, weil Sie viel Aufwand in den Aufbau der Marke gesteckt haben, sondern auch, weil eine Aushöhlung Ihrer Markenrechte zu dem Verlust Ihres Wiedererkennungsmerkmals führen kann. Dies gilt insbesondere in Bereichen, in denen eine Markenverletzung nicht sofort offensichtlich wird. Die Verwendung Ihrer Marke durch einen Wettbewerber auf dessen Webseite (im Code der Webseite) oder in sogenannten Metatags findet versteckt statt und muss erst aufgefunden werden. Gleiches gilt, wenn Ihre Wettbewerber Ihre Marke bei der Werbung über AdWords oder im Rahmen von Google AdSense verwenden.

Schalten Sie einen Markenanwalt ein

Aus rechtlicher Sicht raten wir unseren Mandanten, mit dem Verletzer keinen direkten Kontakt aufzunehmen, bevor anwaltlicher Rat eingeholt wurde. Denn ein solcher Kontakt kann – sofern er nicht zu dem gewünschten Erfolg führt – später zu unliebsamen Überraschungen führen und die verschiedene Möglichkeiten für die Durchsetzung der eigenen Ansprüche erheblich einschränken. Wir halten es deshalb für sehr sinnvoll, wenn Sie sich nach der Feststellung der Markenrechtsverletzung kurzfristig mit einem Fachanwalt in Verbindung setzen, der im Markenrecht tätig ist. Kontaktieren Sie uns dazu gerne. Rechtsanwalt Heiner Heldt ist Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz, zu dem das Markenrecht gehört und berät Sie ausführlich über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

Strategisches Vorgehen ist notwendig

Wenn geklärt ist, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt, sprechen wir mit Ihnen im Rahmen unserer Beratung die möglichen Strategien eines Vorgehens gegen den Verletzer durch. Wir zeigen Ihnen auf, welchen Weg wir für sinnvoll erachten und erläutern Ihnen die Gründe dafür. Es gibt einen ganzen Strauß von Möglichkeiten, wie gegen einen Verletzer vorgegangen werden kann. Welchen Weg man einschlägt, hängt von den Gegebenheiten ab, die Ihren Fall ausmachen. Wir berücksichtigen nicht nur die individuellen Chancen und Risiken bei unserer Beratung, sondern auch die besonderen Verhältnisse in Ihrem Markt.

Rechtsanwalt Heiner Heldt, LL.M., Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz – Markenrecht Hamburg, Markenrecht Lüneburg

 

 

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